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Kann mein Kind auf NTA und/oder NoS verzichten?

Informationen zum Verzicht auf Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz

Soll zu einem späteren Zeitpunkt auf Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz verzichtet werden, so müssen Sie dies spätestens innerhalb der ersten Woche nach Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres per Antrag erklären.

-> Download Hinweise Formular Verzichtserklärung

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